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stvoirrtuemerautoverkehr [2019/12/29 14:35] – mario | stvoirrtuemerautoverkehr [2020/09/18 08:48] – mario | ||
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> „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, | > „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, | ||
- | Sonderwege (wie etwa Radfahrstreifen, | + | Sonderwege (wie etwa Radfahrstreifen, |
> „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.“ | > „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.“ | ||
- | Kurzes Halten auf dem Schutzstreifen und somit am Fahrbahnrand | + | Das ist nicht mehr aktuell (Stand: September 2020). Stattdessen gilt gemäß StVO Anlage 3: |
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+ | > „Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr | ||
=== Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren === | === Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren === |