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stvoirrtuemerautoverkehr [2019/12/29 14:35] mariostvoirrtuemerautoverkehr [2020/09/18 08:48] mario
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 > „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“. > „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“.
  
-Sonderwege (wie etwa Radfahrstreifen, Verkehrszeichen 237, durchgezogene Linie) dürfen ausschließlich von der jeweiligen Verkehrsart benutzt werden. Kraftfahrzeuge dürfen auf Radfahrstreifen grundsätzlich nicht fahren, halten oder parken. Für Schutzstreifen (gekennzeichnet durch gestrichelte Linien) gilt:+Sonderwege (wie etwa Radfahrstreifen, Verkehrszeichen 237, durchgezogene Linie) dürfen ausschließlich von der jeweiligen Verkehrsart benutzt werden. Kraftfahrzeuge dürfen auf Radfahrstreifen grundsätzlich nicht fahren, halten oder parken. Für Schutzstreifen (gekennzeichnet durch gestrichelte Linien) galt bis April 2020:
  
 > „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.“ > „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.“
  
-Kurzes Halten auf dem Schutzstreifen und somit am Fahrbahnrand ist somit bei Bedarf“ gestattet, sofern der Radverkehr nicht gefährdet wird. Davon ist allerdings regelmäßig auszugehen. Und selbst wenn das kurze Halten im Rahmen der StVO gestattet ist, ist das Bedienen des Handys beim Führen eines Fahrzeugs weiterhin verboten, sofern es dafür in die Hand genommen werden muss+Das ist nicht mehr aktuell (Stand: September 2020). Stattdessen gilt gemäß StVO Anlage 3: 
 + 
 +Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden.
  
 === Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren ===  === Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren ===