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stvoirrtuemerautoverkehr [2019/07/09 20:30] mariostvoirrtuemerautoverkehr [2019/12/29 15:35] mario
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 Dieser Artikel versteht sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieser Artikel versteht sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
  
-=== Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten ===+=== Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat ===
  
 Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (so heißen Zebrastreifen im Amtsdeutsch) findet man in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html|§ 26 StVO (Fußgängerüberwege)]]. Absatz 1 besagt: Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (so heißen Zebrastreifen im Amtsdeutsch) findet man in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html|§ 26 StVO (Fußgängerüberwege)]]. Absatz 1 besagt:
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 === Annahme: Man darf bis zu drei Minuten am Fahrbahnrand halten, um „kurz“ etwas einzukaufen (Brötchen, Zeitung, Zigaretten, …) === === Annahme: Man darf bis zu drei Minuten am Fahrbahnrand halten, um „kurz“ etwas einzukaufen (Brötchen, Zeitung, Zigaretten, …) ===
  
-Wer sein Fahrzeug verlässt, der hält nicht, sondern parkt, siehe [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html|StVO § 12(2)]]. Ist am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert, darf dort bei Bedarf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden. Wer also sein Fahrzeug verlässt, um die Brötchen, die Zeitung oder die Zigaretten zu holen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch auch für das halten gelten strenge Regeln. Aus „ich will doch nur kurz …“ leitet sich noch kein „Bedarf“ ab. +Wer sein Fahrzeug verlässt, der hält nicht, sondern parkt, siehe [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html|StVO § 12(2)]]. Ist am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert, darf dort bei Bedarf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden. Wer also sein Fahrzeug verlässt, um die Brötchen, die Zeitung oder die Zigaretten zu holen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch auch für das Halten gelten strenge Regeln. Aus „ich will doch nur kurz …“ leitet sich noch kein „Bedarf“ ab. 
  
 === Annahme: Nur wer an Anliegen hat (z. B. von A nach B zu kommen), darf durch eine Anlieger-frei-Straße fahren ===  === Annahme: Nur wer an Anliegen hat (z. B. von A nach B zu kommen), darf durch eine Anlieger-frei-Straße fahren ===