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stvoirrtuemerautoverkehr [2019/07/08 22:25] mariostvoirrtuemerautoverkehr [2019/12/29 15:35] mario
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 Dieser Artikel versteht sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieser Artikel versteht sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
  
-=== Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten ===+=== Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat ===
  
 Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (so heißen Zebrastreifen im Amtsdeutsch) findet man in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html|§ 26 StVO (Fußgängerüberwege)]]. Absatz 1 besagt: Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (so heißen Zebrastreifen im Amtsdeutsch) findet man in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html|§ 26 StVO (Fußgängerüberwege)]]. Absatz 1 besagt:
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 === Annahme: Man darf bis zu drei Minuten am Fahrbahnrand halten, um „kurz“ etwas einzukaufen (Brötchen, Zeitung, Zigaretten, …) === === Annahme: Man darf bis zu drei Minuten am Fahrbahnrand halten, um „kurz“ etwas einzukaufen (Brötchen, Zeitung, Zigaretten, …) ===
  
-Wer sein Fahrzeug verlässt, der hält nicht, sondern parkt, siehe [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html|StVO § 12(2)]]. Ist am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert, darf dort bei Bedarf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden. Wer also sein Fahrzeug verlässt, um die Brötchen, die Zeitung oder die Zigaretten zu holen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch auch für das halten gelten strenge Regeln. Aus „ich will doch nur kurz …“ leitet sich noch kein „Bedarf“ ab. +Wer sein Fahrzeug verlässt, der hält nicht, sondern parkt, siehe [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html|StVO § 12(2)]]. Ist am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert, darf dort bei Bedarf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden. Wer also sein Fahrzeug verlässt, um die Brötchen, die Zeitung oder die Zigaretten zu holen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch auch für das Halten gelten strenge Regeln. Aus „ich will doch nur kurz …“ leitet sich noch kein „Bedarf“ ab. 
  
 === Annahme: Nur wer an Anliegen hat (z. B. von A nach B zu kommen), darf durch eine Anlieger-frei-Straße fahren ===  === Annahme: Nur wer an Anliegen hat (z. B. von A nach B zu kommen), darf durch eine Anlieger-frei-Straße fahren === 
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 === Annahme: In engen Straßen muss ein Überholvorgang durch mehrmaliges, kurzes Hupen angekündigt werden ===  === Annahme: In engen Straßen muss ein Überholvorgang durch mehrmaliges, kurzes Hupen angekündigt werden === 
  
-In engen Straßen ist das Überholen nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden sollen. Das Hupen kann daher als Nötigung gewertet werden. Wer trotzdem überholt macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ([[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html|StGB §315c]].+In engen Straßen ist das Überholen nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden sollen. Das Hupen kann daher als Nötigung gewertet werden. Wer trotzdem überholt macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ([[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html|StGB § 315c]]).
  
 === Annahme: Schwächere Verkehrsteilnehmer müssen besondere Rücksicht auf rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge nehmen (Stichwort „toter Winkel“) ===  === Annahme: Schwächere Verkehrsteilnehmer müssen besondere Rücksicht auf rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge nehmen (Stichwort „toter Winkel“) === 
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 +Beim Abbiegen ist [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html|StVO § 9]] zu beachten. Insbesondere Absatz 3 regelt die Rücksichtnahme:
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 +> „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
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 +Frühzeitig ist der rückwärtige Fuß-/Rad-/Kfz-Verkehr über die Spiegel zu beobachten. Sogenannte „tote Winkel“ können durch einen Schulterblick eingesehen werden. 
  
 === Annahme: Wartende Linksabbieger dürfen vorsichtig rechts überholt werden ===  === Annahme: Wartende Linksabbieger dürfen vorsichtig rechts überholt werden === 
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 +Eine entsprechende Regelung gibt es Rad und Mofa Fahrende ([[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html|StVO §5 (8)]]):
 +> „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“
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 +Aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html|StVO §5 (7)]]:
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 +> „Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.“
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 +Das Befahren eines Schutzstreifens ist dabei nur zulässig, wenn der Radverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Das Befahren von Sonderwegen wie etwa Radfahrstreifen mit Kraftfahrzeugen ist jedoch verboten. In diesem Fall muss hinter dem Linksabbieger gewartet werden. 
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 +Ansonsten gilt [[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html|StVO §5 (1)]]:
 +
 +> „Es ist links zu überholen“.