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die_groessten_irrtuemer_ueber_die_strassenverkehrsordnung_im_autoverkehr [2019/07/07 12:18] (current) – created mario
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 +Dieser Artikel verstehth sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
  
 +==== Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrsordnung im Autoverkehr  ====
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 +=== Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat ===
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 +=== Annahme: Tempo 50 innerorts ist eine Richtgeschwindigkeit ===
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 +=== Annahme: Beim Parken am Fahrbahnrand müssen sich stets zwei Reifen auf dem Gehweg befinden ===
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 +=== Annahme: Tempo 50 ist die innerstädtische Richtgeschwindigkeit ===
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 +=== Annahme: Zum Telefonieren darf man bis zu drei Minuten bei laufendem Motor auf dem Radweg halten ===
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 +=== Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren === 
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 +=== Annahme: Die Kfz-Steuer finanziert den Straßenbau ===