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Die_groessten_irrtuemer_ueber_die_strassenverkehrsordnung_im_autoverkehr

Dieser Artikel verstehth sich als Ergänzung des Informationsangebots Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrsordnung im Autoverkehr

Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat

Annahme: Tempo 50 innerorts ist eine Richtgeschwindigkeit

Annahme: Beim Parken am Fahrbahnrand müssen sich stets zwei Reifen auf dem Gehweg befinden

Annahme: Tempo 50 ist die innerstädtische Richtgeschwindigkeit

Annahme: Zum Telefonieren darf man bis zu drei Minuten bei laufendem Motor auf dem Radweg halten

Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren

Annahme: Die Kfz-Steuer finanziert den Straßenbau