Dieser Artikel verstehth sich als Ergänzung des Informationsangebots Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrsordnung im Autoverkehr
Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat
Annahme: Tempo 50 innerorts ist eine Richtgeschwindigkeit
Annahme: Beim Parken am Fahrbahnrand müssen sich stets zwei Reifen auf dem Gehweg befinden
Annahme: Tempo 50 ist die innerstädtische Richtgeschwindigkeit
Annahme: Zum Telefonieren darf man bis zu drei Minuten bei laufendem Motor auf dem Radweg halten
Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren
Annahme: Die Kfz-Steuer finanziert den Straßenbau