Dieser Artikel verstehth sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). ==== Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrsordnung im Autoverkehr ==== === Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat === === Annahme: Tempo 50 innerorts ist eine Richtgeschwindigkeit === === Annahme: Beim Parken am Fahrbahnrand müssen sich stets zwei Reifen auf dem Gehweg befinden === === Annahme: Tempo 50 ist die innerstädtische Richtgeschwindigkeit === === Annahme: Zum Telefonieren darf man bis zu drei Minuten bei laufendem Motor auf dem Radweg halten === === Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren === === Annahme: Die Kfz-Steuer finanziert den Straßenbau ===