history This page is read only. You can view the source, but not change it. Ask your administrator if you think this is wrong. Dieser Artikel verstehth sich als Ergänzung des Informationsangebots [[https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrradverkehr/fahrradverkehr.html|Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung im Radverkehr]] (ganz nach unten scrollen) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). ==== Die größten Irrtümer über die Straßenverkehrsordnung im Autoverkehr ==== === Annahme: An Zebrastreifen muss nur gehalten werden, wenn der Fußgänger bereits die Fahrbahn betreten hat === === Annahme: Tempo 50 innerorts ist eine Richtgeschwindigkeit === === Annahme: Beim Parken am Fahrbahnrand müssen sich stets zwei Reifen auf dem Gehweg befinden === === Annahme: Tempo 50 ist die innerstädtische Richtgeschwindigkeit === === Annahme: Zum Telefonieren darf man bis zu drei Minuten bei laufendem Motor auf dem Radweg halten === === Annahme: Wenn enge Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben sind, muss der Radverkehr stets Vorrang gewähren === === Annahme: Die Kfz-Steuer finanziert den Straßenbau ===