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 > 7. Für Klaus S. ist klar, wie ein vernünftiges Miteinander zwischen Radfahrern und Autofahrern aussehen muss. „Wenn ich Fahrrad fahre, dann fahre ich so, dass ich den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zur Last falle.“ > 7. Für Klaus S. ist klar, wie ein vernünftiges Miteinander zwischen Radfahrern und Autofahrern aussehen muss. „Wenn ich Fahrrad fahre, dann fahre ich so, dass ich den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zur Last falle.“
  
-Die Aussage über das „vernünftige Miteinander“ schließt die im Artikel beschriebenen Äußerungen des Klaus S. ab. Offenbar sieht er Radfahrer als eine „Last“ an, die ihn trotz angeblich ausreichend breiter Straßen nerven, weil sie zu viel Platz verbrauchen, obwohl sogar für zwei Lastwagen und einen Radfahrer mehr als genug Platz voerhanden ist (vgl. Zitate 1 und 2). Welche Last er meint, beantwortet er schließlich in seinen Zitaten 4 und 5. Es geht ihm ums „Gas geben“. Diesem lebensgefährlichen Drang sollen sich scheinbare Freizeitradfahrer im Sinne des Miteinanders unterordnen.+Die Aussage über das „vernünftige Miteinander“ schließt die im Artikel beschriebenen Äußerungen des Klaus S. ab. Offenbar sieht er Radfahrer als eine „Last“ an, die ihn trotz angeblich ausreichend breiter Straßen nerven, weil sie zu viel Platz verbrauchen, obwohl sogar für zwei Lastwagen und einen Radfahrer mehr als genug Platz vorhanden ist (vgl. Zitate 1 und 2). Welche Last er meint, beantwortet er schließlich in seinen Zitaten 4 und 5. Es geht ihm ums „Gas geben“. Diesem lebensgefährlichen Drang sollen sich scheinbare Freizeitradfahrer im Sinne des Miteinanders unterordnen.
  
 > 8. „Am Ende hat er ja vielleicht recht, aber er ist tot.“ > 8. „Am Ende hat er ja vielleicht recht, aber er ist tot.“
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 Zur Erinnerung: Die StVO-Reform legt die bereits jetzt schon laut gängiger Rechtsprechung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände beim Überholen in expliziter Form fest. Es geht daher lediglich um eine verbesserte Rechtssicherheit, nicht um eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Zur Erinnerung: Die StVO-Reform legt die bereits jetzt schon laut gängiger Rechtsprechung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände beim Überholen in expliziter Form fest. Es geht daher lediglich um eine verbesserte Rechtssicherheit, nicht um eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
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 +> „Unsere Straßen sind innerorts oftmals drei bis vier Meter breit. Da bleibt dem Autofahrer in 80 Prozent der Fälle nur übrig, sich hinter dem Fahrradfahrer zu halten – und das kann dann ganz schön langsam vorwärts gehen.“ Noch gravierender seien die Auswirkungen außerorts.
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 +„Schön langsam“ ist in diesem Kontext nicht als erstrebenswertes Ziel für sicheren innerstädtischen Verkehr gemeint. Tatsächlich liegen die Durchschnittsgeschwindigkeiten von Autos in vielen deutschen Städten bei unter 30 km/h, etwa in Berlin zu den Stoßzeiten im Berufsverkehr bei [[https://www.tagesspiegel.de/berlin/stau-statistik-in-berlin-ist-der-nahverkehr-schneller-als-das-auto/19429882.html|8,2 km/h]]. Außerorts sind erfahrungsgemäß deutlich weniger Menschen mit dem Rad auf den Fahrbahnen unterwegs als innerorts. Laut dem ADAC Nordbaden sind die Auswirkungen dort jedoch „noch gravierender“ – und das, obwohl sich an der Rechtslage prinzipiell gar nichts ändert. Verstehe das, wer wolle.