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Autos müssen zwei Meter Mindestabstand zu Radlern halten

Dieser Text befasst sich mit dem in den Badischen Neuesten Nachrichten erschienenen Artikel „Autos müssen zwei Meter Mindestabstand zu Radlern halten“ von Roland Weisenburger, der auch in der Vergangenheit bereits Texte zum Thema „Sicherer Radverkehr“ geschrieben hat (siehe [1], [2]).

Zu Beginn des Artikels wird die Bedeutung des sicheren Überholabstandes erklärt. Mit Hinblick auf die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Weisenburger:

„Zumindest außerhalb von Ortschaften müssen Autos künftig so weit ausholen, dass mindestens noch ein ganzes Auto zwischen ihren Außenspiegel und den Lenker des Radlers passt. Innerorts sind immerhin noch 1,5 Meter vorgeschrieben.“

Bis auf das kleine Wörtchen „künftig“ ist dies eine zutreffende Beschreibung. Bereits jetzt sind diese Maße in der Rechtsprechung immer wieder bestätigt worden, um den unbestimmten Begriff des „ausreichenden Abstandes“ zu konkretisieren. Praktisch ändert sich auf den Straßen daher gar nichts. Die Aufregung ist daher unbegründet.

Im weiteren Verlauf kommt Klaus S. (45 Jahre alt, Unternehmer aus dem Enzkreis, Autofahrer) zu Wort und trifft einige Aussagen, die im Artikel zum Teil nicht in ausreichender Form eingeordnet werden. Dabei verstrickt er sich in unauflösbare Widersprüche, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.

1. Für Klaus S. ist das ein Witz. „Unsere Straßen sind breit genug, dass zwei Lastwagen aneinander vorbei passen und dabei noch locker ein Radfahrer überholt werden kann“, sagt der Unternehmer aus dem Enzkreis.

Offenbar nimmt Klaus S. die durch die StVO geforderte Einhaltung von Sicherheitsabständen beim Überholen nicht ernst. Der Regelquerschnitt für zweispurige Landstraßen, die vor 1996 angelegt wurden, beträgt 6,50 m (vgl. RAS-Q). Aktuell werden Fahrbahnbreiten von 7,00 m als Regelquerschnitt angesehen, wobei neben beiden Fahrstreifen jeweils ein 50 cm breiter Asphaltstreifen außerhalb der Fahrbahn vorgesehen ist (siehe RAL). Lastkraftwagen dürfen nicht breiter als 2,55 m sein. Mit zwei Lkw auf der Landstraße verbleiben daher nur noch 1,40 m bzw. 1,90 m für einen Radfahrer sowie für die Sicherheitsabstände der Lkw zum Fahrbahnrand, der Lkw untereinander und des überholenden Lkw zum Radfahrer.

2. Radfahrer nerven ihn, wenn sie […] nicht Platz machen, sondern „nach links ziehen, sobald sie merken, dass sie überholt werden“.

Das persönliche Empfinden von Klaus S. ist für die Frage der Verkehrssicherheit nicht relevant. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf einer übersichtlichen Landstraße legt ein von hinten nahendes Auto 27,78 m pro Sekunde zurück. Mit einem am Fahrradlenker angebrachten Rückspiegel könnten Radfahrer den überholenden Klaus S. nur wenige Sekunden vorher wahrnehmen. Ob da noch Zeit bleibt, nach links zu ziehen, halte ich für fraglich.

3. Generell hält der 45-jährige Klaus S. […] Fahrrad fahren auf der Landstraße für „extrem gefährlich“, insbesondere auf Strecken, auf denen Autofahrer auch mal gerne etwas schneller unterwegs sind.
4. „Gerade dort, wo ich diesen Mann immer wieder antreffe, ist die Straße bolzengerade. Da fährt doch kein Mensch 100.“
5. Wo Autofahrer Gas geben wollen, sollten seiner Ansicht nach die Radfahrer auf den Radweg ausweichen oder doch lieber den Bus nehmen.
6. Radfahren, das ist für Klaus S. doch eher eine Freizeitbeschäftigung. „Die allerwenigsten fahren tatsächlich ins Geschäft.“
7. Für Klaus S. ist klar, wie ein vernünftiges Miteinander zwischen Radfahrern und Autofahrern aussehen muss. „Wenn ich Fahrrad fahre, dann fahre ich so, dass ich den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zur Last falle.“